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Umfrage zum Bundesbodenschutzgesetz:
01.03.1999 bis 11.03.2010, das sind 4028 Tage
die das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) bereits in Kraft ist.
Erstmals gibt es bundesweit einheitliche Prüfwerte für die verschiedenen Gefährdungspfade.
Zusammen mit der zugehörigen Verordnung enthält es aber auch Bereiche, die in Fachkreisen als kritisch eingeschätzt werden.
Hierzu gehört beispielsweise die auf verschiedene Arten mögliche Sickerwasserprognose.
Frage: Was halten Sie von der neuen Bodenschutzgesetzgebung?
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Neben der Teilnahme an der Abfrage ist es möglich direkt auf dieser Seite einen Kommentar abzugeben:
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Valentin [14. Sep 2001] | | Auf dieser Seite können Sie direkt und unkompliziert einen Kommentar abgeben. Versuchen Sie es selber einmal. Bringen Sie Ihre Meinung ein! | | | Stutterich [19. Sep 2001] | | Bei unserem besonderm Problem Kriegsaltlasten, Sprengstoffe stoßen wir auf nicht weniger unverständniss. | | | Walter [13. Nov 2002] | | Es hat sich einiges verbessert obwohl man auch dagegen halten kann in wiefern es in letzter zeit etwas gebracht hat. | | | Ottokar [20. Oct 2003] | | Das sind doch alles nur Nebenkriegsschauplätze. Sie verschlechtern nur unsere Lebensqualität! Die Wahrheit spielt in Brasilien und in Afrika. Da muß man ansetzen. | | | Christian Bickel [24. Nov 2003] | Das Gesetz ist handwerklich miserabel und daher eher ein Juristenbeschäftigungsprogramm.
Die Macher kannten sich nachweislich nicht im Polizeirecht aus, haben aber gemeint, darin dilettieren zu müssen. | | | Kristin Ilse [18. Mar 2005] | Meiner Meinung nach stellt das BBodSchG in seiner jetzigen Form eine Art \"Lückebüßer\" da. Es greift immer nur untergeordnet und trotz der Sammlung vorher vorhandener Regelungen aus anderen Gesetzen bleibt das gesamte Konstrukt sehr kompliziert in der Anwendung. Des weiteren wird in dem Ansatz nicht der Boden, sondern nur seine Funktionen (für den Menschen) geschützt. Der Boden an sich stellt nicht das direkte Schutzgut dar.
http://www.landschaftsoekologin.de | | | Dr. Andrea Beste [21. Dec 2006] | In Deutschland ist man in vielen Bereichen der Meinung, das 1998 in Kraft getretene Bodenschutzgesetz böte ausreichende Regelungen und sperrt sich gegen eine Regelung auf EU-Ebene (Bodenschutzrichtlinie).
Das Bundesbodenschutzgesetz ist allerdings inhaltlich stark auf die Altlasten- bzw. Kontaminationsproblematik hin ausgerichtet und damit unausgewogen im Hinblick auf das Spektrum möglicher Bodenprobleme – besonders in der landwirtschaftlichen Nutzung.
Hier besteht nach wie vor besonderer Regelungsbedarf in einer genauen Definition der „guten fachlichen Praxis“ (§17 BBschG).
1999 wurde dieser in vielen landwirtschaftlichen Verordnungen verwendete, aber selten genau definierte und für unklare Auslegungen prädestinierte Begriff in einem Standpunktpapier des BMVEL „Gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung“ zum ersten Mal im Hinblick auf Bodenschutzaspekte der Landnutzung präzisiert. Leider haben die hierin dargelegten, durchaus sinnvollen Forderungen dann aber kaum Eingang in die Cross Compliance-Regelungen (CC) gefunden, in denen laut der Gemeinsamen Agrarpolitik-(GAP-) Verträge der EU festgelegt ist, dass die landwirtschaftlichen Direktzahlungen an die „Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Betriebsflächen“ (Anhang IV) gebunden sein sollen. Dies ist um so unverständlicher, da die aktuellen Symptome der Bodendegradation vielerorts nach dieser Maßgabe sowohl unter Bodenschutzaspekten als auch mit dem Ziel der nachhaltigen Sicherung von Agrarstandorten mit der CC-Regelung nicht mehr vereinbar sind. Bei vielen Böden geht es inzwischen nicht mehr um Vorsorge und Vermeidung von Schädigungen, sondern um Wiederherstellung der Bodenfunktionen. Die in den CC-Vereinbarungen den Bereich Bodenschutz betreffenden Grundanforderungen „Erosionsvermeidung“ und „Erhaltung der organischen Substanz im Boden und der Bodenstruktur“ sowie „Vorgaben zur Düngung mit Stickstoffhaltigen Düngemitteln“ stellen leider keine wirklich effektiven Maßnahmen für ein zukunftsfähiges Bodenschutzmanagement zur Bedingung. Die genannten Forderungen (zeitliche Einschränkung des Pflugeinsatzes, Mindestbedeckung der Oberflächen über Winter, Mindestfruchtwechsel oder Humusbilanz) gehen im Detail über die bisher herrschende Praxis - bis auf einen höheren Kontrollaufwand und Sanktionierungsmöglichkeiten bei Nicht-Einhaltung - nicht hinaus.
Hier besteht also durchaus weiterhin Regelungsbedarf in einer eindeutigen Standpunktbestimmung zum §17!
http://www.gesunde-erde.net | | |
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PFT
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EU-Bodenschutz
Aktuelle Meldungen zum Stand der EU-Bodenschutz- Strategie
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Der Flächenverbrauch in Deutschland liegt 2003 bei täglich 97 Hektar. Können Sie sich diese Zahl vorstellen? Der Verbrauchs-Zähler macht"s deutlich:
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Flächenrecycling im Bild festgehalten. Verfolgen Sie die spannende Geschichte vom Rückbau über die Bodensanierung bis zur neuen Nutzung!

[update: 28.03.2004]
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Umwelt-Online-Award
 Das Forum Bodenschutz und Altlasten wurde im September 2001 mit dem Umwelt-Online- Award in Bronze ausgezeichnet....
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